Leistungen
   
  Arbeitsmedizin
  Gesundheitsmanagement
  Reisemedizin
  Umweltmedizin
  Verkehrsmedizin
  Sportmedizin
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  Referenzen
   
  DGUV Vorschrift 2



Seit dem 01.01.2011 ist die DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Sie Regelt die Inhalte und den zeitlichen Umfang der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung  Ihres Betriebes. Dabei gibt es zwei Bausteine, die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung. Die Betreuungszeiten werden am Ende jeden Jahres für das Folgejahr festgelegt.
  Wenn Sie mir das ausgefüllte Formular zusenden kann ich Ihnen den Betreuungsbedarf ermitteln.